Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

Privat Versicherte

Eine Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung ist prinzipiell möglich. Die Rahmenbedingungen über die Höhe der Kosten und die Anzahl der Sitzungen, die von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, sind in Ihrem individuellen Versicherungsvertrag geregelt.

Selbstzahler

Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach ihren individuellen Anliegen und Zielen.